Bislang war das Starten mit einem Multicopter maximal bis zur Dämmerung erlaubt. Flüge bei Nacht waren gänzlich untersagt, es sei denn man hatte eine Sondergenehmigung. Die Höhe war zudem auf 100 Meter begrenzt. Mit der neuen EU-Verordnung für Drohnen (gültig ab 01.01.21) haben sich diese beiden Faktoren verändert.
Die Maximalhöhe wurde auf 120 m angehoben. Flüge bei Nacht sind zudem erlaubt, sofern Sichtkontakt zur Drohne besteht und die vorgeschriebene Beleuchtung aktiv ist. Zwei deutliche Verbesserungen zu früher. Daher kann ich, anders als viele andere Drohnenpiloten – nichts negatives über die neue Drohnenverordnung sagen.
Ich bin diese Woche daher mal zu späterer Stunde los und habe mich an Aufnahmen in der Dunkelheit versucht. Um Rauschen im Bild zu verhindern bedarf es niedriger ISO-Werte. Um dann noch gute Ergebnisse zu erzielen, sind längere Belichtungszeiten notwendig. Ein schwieriges Thema, wenn sich die Kamera nicht auf einem Stativ befindet, sondern beweglich in der Luft. Bis zwei Sekunden bei ISO 100 habe ich es geschafft, akzeptable Ergebnisse zu erzielen. Hier werde ich demnächst weiter probieren. Diese Art der Bilder finde ich extrem reizvoll.